Allgemein
Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Änderungen im Infektionsschutzgesetz freigemacht. Die Reform soll die Maßnahmen zum Schutz vor Corona auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Es gehe darum, „Gesundheit und Leben tausender Menschen zu schützen“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz.
Einen Vergleich der Novelle des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933, den manche Kritikerinnen und Kritiker ziehen, wies Scholz zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen. Über das Gesetz dürfe „trefflich diskutiert werden“, sagte Scholz. Wer aber von einem Ermächtigungsgesetz spreche, sei „geschichtsvergessen und zynisch“.
Ziel des Gesetzes sei es, die Maßnahmen, die die Bundesländer zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie per Rechtsverordnung erlassen können, genauer zu definieren und die Beteiligung des Bundestags zu stärken. So werde konkretisiert, durch welche Maßnahmen im Rahmen einer epidemischen Lage welche Grundrechte zu welchem Zweck und wie lange befristet eingeschränkt werden dürfen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Bundesregierung müsse dem Bundestag regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage berichten. Diese epidemische Lage beschließt der Bundestag, er befristet sie und er kann sie jederzeit wieder aufheben.
Der Schutz der Verfassung ist die wichtigste Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat. Und genau aus diesem Grund wird mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert. Denn es geht hier um den besten Ausgleich unterschiedlicher Rechte im Grundgesetz.
Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Dieses Grundrecht ist massiv bedroht durch die Corona-Pandemie. Die Gesundheit und das Leben vor allem von alten Menschen und auch jüngeren mit Vorerkrankungen ist stark bedroht. Und zweifellos steigt das Risiko, wenn sich das Virus ungebremst ausbreitet. Die Politik ist also in der Verantwortung, dieses Grundrecht zu schützen.
Spaichingen, den 03.Dezember 2015
Im Rahmen der Bürgermeistergespräche des SPD Landtagskandidaten Marcus Kiekbusch besuchte er auch am gestrigen Mittwochabend Herrn Bürgermeister Schuhmacher in Spaichingen.
Herr Kiekbusch informierte sich über die Anliegen und Wünsche der Stadt Spaichingen in Bezug zur Baden-Württembergischen Landespolitik.
Einige Themenbereiche wie Bildung- und Schulpolitik, Flüchtlingsproblematik und Verkehr wurden angesprochen. Der SPD Landtagskandidat, der vom SPD Gemeinderat Walter Thesz begleitet wurde, sagte der Stadt und Herrn Schuhmacher seine volle Unterstützung im Thema Spaichinger Umgehungsstraße, soweit es in seinen Möglichkeiten steht, zu. Die endgültige Entscheidung hierüber fällt aber in Berlin im Bundesverkehrsministerium bei Alexander Dobrindt (CSU).